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Einleitung
„Analytische Chemie“
und
„Arzneimittelchemie“
sind Pflichtthemen des gymnasialen
Oberstufenunterrichtes. Die beiden Themen lassen sich kombinieren, indem die Schüler nach
(ggf. leicht abgewandelten) Vorschriften aus dem Europäischen Arzneibuch Identitäts-
prüfungen, qualitative Nachweisreaktionen und Quantitative Bestimmungen durchführen, und
zwar von Arznei- bzw. Hilfsstoffen, die
gleichzeitig
gängige Schulchemikalien sind.
Im Kapitel 2 sind 42
Monografien
aus dem Europäischen Arzneibuch (4. Ausgabe des
Grundwerks 2002, Band II, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2002) in alphabetischer
Reihenfolge abgeschrieben bzw. etwas modifiziert und/oder gekürzt wiedergegeben. Danach
können die Schüler arbeiten, selbstverständlich nur unter Berücksichtigung der schulüblichen
icherheit- und Entsorgungsrichtlinien, die hier nicht explizit angeführt sind.
S
An einigen Stellen werden Vorschläge gemacht – kursiv gedruckt –, wie im Schullabor
infacher, schneller oder mit weniger gefährlichen Reagenzien analysiert werden kann.
e
Das Kapitel 2 informiert über die Herstellung der erforderlichen
Reagenzien
(alphabetische
eihenfolge).
R
Im Kapitel 3 stehen die Vorschriften zur Durchführung von
Identitätsprüfungen und
Komplexometrischen Titrationen
(alphabetische Reihenfolge) inkl. kurzer Erläuterungen der
heoretischen Grundlagen.
t
Im Kapitel 4 werden wichtige
Anwendungsfelder
der im vorliegenden Werk zur Analyse
vorgeschlagenen Arznei- und Hilfsstoffe aufgezeigt.