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Einleitung

„Analytische Chemie“

und

„Arzneimittelchemie“

sind Pflichtthemen des gymnasialen

Oberstufenunterrichtes. Die beiden Themen lassen sich kombinieren, indem die Schüler nach

(ggf. leicht abgewandelten) Vorschriften aus dem Europäischen Arzneibuch Identitäts-

prüfungen, qualitative Nachweisreaktionen und Quantitative Bestimmungen durchführen, und

zwar von Arznei- bzw. Hilfsstoffen, die

gleichzeitig

gängige Schulchemikalien sind.

Im Kapitel 2 sind 42

Monografien

aus dem Europäischen Arzneibuch (4. Ausgabe des

Grundwerks 2002, Band II, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2002) in alphabetischer

Reihenfolge abgeschrieben bzw. etwas modifiziert und/oder gekürzt wiedergegeben. Danach

können die Schüler arbeiten, selbstverständlich nur unter Berücksichtigung der schulüblichen

icherheit- und Entsorgungsrichtlinien, die hier nicht explizit angeführt sind.

S

An einigen Stellen werden Vorschläge gemacht – kursiv gedruckt –, wie im Schullabor

infacher, schneller oder mit weniger gefährlichen Reagenzien analysiert werden kann.

e

Das Kapitel 2 informiert über die Herstellung der erforderlichen

Reagenzien

(alphabetische

eihenfolge).

R

Im Kapitel 3 stehen die Vorschriften zur Durchführung von

Identitätsprüfungen und

Komplexometrischen Titrationen

(alphabetische Reihenfolge) inkl. kurzer Erläuterungen der

heoretischen Grundlagen.

t

Im Kapitel 4 werden wichtige

Anwendungsfelder

der im vorliegenden Werk zur Analyse

vorgeschlagenen Arznei- und Hilfsstoffe aufgezeigt.