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Einsatz der Phytotherapie in der Selbstmedikation

Produkte, die apothekenpflichtig sind, unterliegen der deutschen und europäischen

Arzneimittelgesetzgebung und strengsten Qualitäts- und Wirksamkeitskontrollen. Bei

freiverkäuflichen Produkten, die in Apotheken, Drogerien und Supermärkten erhältlich sind,

ist in der Regel die Wirkstoffkonzentration geringer als bei verschreibungspflichtigen

Produkten.

Pflanzliche Heilmittel sind als Hausmittel seit Generationen üblich, sie haben sich bewährt.

Es ist aber ein Trugschluss zu glauben, dass bei massiven, unkontrollierten Gebrauch über

ängere Zeit keine Nebenwirkungen auftreten.

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Beispiele für Produkte zur Selbstmedikation bei Befindlichkeitsstörungen und leichten

rkrankungen:

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Befindlichkeitsstörung

Produkte zur Selbstmedikation

Atemwegserkrankungen

Brusttee, Lindenblütentee, Erkältungsbäder und -balsam,

Rachenbeschwerden

Hustensäfte und -bonbons, Fenchelsirup, Spitzwegerichsaft

Herzerkrankung

Weißdorntee und -saft (Altersherz)

Herzgespanntee (stressbedingte Beschwerden)

Venenerkrankungen

Rosskastaniendragees, Arnikasalbe

Verdauungsprobleme

Bittermittel: Löwenzahnsaft und -kapseln, Magenbitter

Blähungstreibend: Pfefferminz-, Anis-, Kümmel-, Fencheltee

Abführmittel: Abführtee, Früchtewürfel

Leber/Gallebeschwerden

Artischockenkapseln, Löwenzahnsaft, Mariendisteltabletten

Nieren/Blasebeschwerden Wacholderkapseln, Brennnesselsaft, Birkentee, Bärentraubentee

Frauenkrankheiten

Melissen- und Frauenmanteltee

Beruhigung/Entspannung Ginsengkapseln, Melissengeist, Passionsblume

Schlafförderung

Baldriantropfen und -kapseln

Verletzungen

Arnikatinktur, Beinwellsalbe

Bewegungsstörung/Rheuma Rheumatee, Franzbranntwein, Melissengeist,

4 Einsatz der Phytotherapie in einer Arztpraxis

Phytotherapeutika zählen zu den Medikamenten der besonderen Therapierichtungen. Diese

dürfen auch zur Behandlung von Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt

werden. Da die Therapie auf diesem Gebiet Erfahrungen erfordert, sollte ein Facharzt für

Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ konsultiert werden. Es

gibt auch stark wirkende Heilpflanzen, die der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen.

Oft werden auch Fertigpräparate (Kapseln, Tabletten, Tropfen und Dragees) verordnet.