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Einsatz der Phytotherapie in der Selbstmedikation
Produkte, die apothekenpflichtig sind, unterliegen der deutschen und europäischen
Arzneimittelgesetzgebung und strengsten Qualitäts- und Wirksamkeitskontrollen. Bei
freiverkäuflichen Produkten, die in Apotheken, Drogerien und Supermärkten erhältlich sind,
ist in der Regel die Wirkstoffkonzentration geringer als bei verschreibungspflichtigen
Produkten.
Pflanzliche Heilmittel sind als Hausmittel seit Generationen üblich, sie haben sich bewährt.
Es ist aber ein Trugschluss zu glauben, dass bei massiven, unkontrollierten Gebrauch über
ängere Zeit keine Nebenwirkungen auftreten.
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Beispiele für Produkte zur Selbstmedikation bei Befindlichkeitsstörungen und leichten
rkrankungen:
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Befindlichkeitsstörung
Produkte zur Selbstmedikation
Atemwegserkrankungen
Brusttee, Lindenblütentee, Erkältungsbäder und -balsam,
Rachenbeschwerden
Hustensäfte und -bonbons, Fenchelsirup, Spitzwegerichsaft
Herzerkrankung
Weißdorntee und -saft (Altersherz)
Herzgespanntee (stressbedingte Beschwerden)
Venenerkrankungen
Rosskastaniendragees, Arnikasalbe
Verdauungsprobleme
Bittermittel: Löwenzahnsaft und -kapseln, Magenbitter
Blähungstreibend: Pfefferminz-, Anis-, Kümmel-, Fencheltee
Abführmittel: Abführtee, Früchtewürfel
Leber/Gallebeschwerden
Artischockenkapseln, Löwenzahnsaft, Mariendisteltabletten
Nieren/Blasebeschwerden Wacholderkapseln, Brennnesselsaft, Birkentee, Bärentraubentee
Frauenkrankheiten
Melissen- und Frauenmanteltee
Beruhigung/Entspannung Ginsengkapseln, Melissengeist, Passionsblume
Schlafförderung
Baldriantropfen und -kapseln
Verletzungen
Arnikatinktur, Beinwellsalbe
Bewegungsstörung/Rheuma Rheumatee, Franzbranntwein, Melissengeist,
4 Einsatz der Phytotherapie in einer Arztpraxis
Phytotherapeutika zählen zu den Medikamenten der besonderen Therapierichtungen. Diese
dürfen auch zur Behandlung von Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt
werden. Da die Therapie auf diesem Gebiet Erfahrungen erfordert, sollte ein Facharzt für
Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ konsultiert werden. Es
gibt auch stark wirkende Heilpflanzen, die der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen.
Oft werden auch Fertigpräparate (Kapseln, Tabletten, Tropfen und Dragees) verordnet.