Seite 25 - Untersuchung von Arznei- und Hilfsstoffen

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Kaliumdihydrogenphosphat
Kalii dihydrogenphosphas
KH
2
PO
4
M = 136,1 g/mol
Definition
Kaliumdihydrogenphosphat
enthält mindestens 98,0 und höchstens 100,5 Prozent KH
2
PO
4
,
berechnet auf die getrocknete Substanz.
Eigenschaften
Weißes, kristallines Pulver oder farblose Kristalle, leicht löslich in Wasser, praktisch
unlöslich in Ethanol.
Prüfung auf Identität
Prüflösung:
1 g Substanz werden in Wasser R zu 100 ml gelöst. Die Lösung reagiert
schwach sauer.
A. Die Prüflösung gibt die Identitätsreaktion auf Phosphat.
B. 0,5 ml Prüflösung gibt die Identitätsreaktion auf Kalium.
Gehaltsbestimmung
1,00 g Substanz werden in Wasser gelöst und zu 100 ml im Maßkolben aufgefüllt.
1,00 ml Probelösung werden mit 5 ml Wasser versetzt, und mit Natriumhydroxid-Lösung
(0,1 mol/l) unter Zusatz von 0,1 ml Phenolphthalein-Lösung R titriert.
1 ml Natriumhydroxid-Lösung (0,1 mol/l) entspricht 13,61 mg KH
2
PO
4
.
Lagerung
Dicht verschlossen.